Der unabhängige Blog der Speditionsexperten zur Abwrackprämie für LKW
Abwrackprämie für LKW: Die Bedingungen für das Altfahrzeug und für das Neufahrzeug
Die LKW-Abwrackprämie stellt einige Bedingungen an den alten LKW und an den neuen LKW. Die am 12. Juli 2021 geänderte, sogenannte Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte des Bundesverkehrsministeriums definiert diese Bedingungen für die LKW. Alle Details zur LKW-Abwrackprämie sind in dieser Richtlinie enthalten. Die aktuelle Fassung dieser Richtlinie bezieht sich entsprechend auf die Verlängerung der LKW-Abwrackprämie im zweiten Halbjahr 2021 – einige wichtige Bedingungen haben sich hier gegenüber der ersten Fassung geändert.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die in der Richtlinie verwendeten (und definierten) Begriffe zu dem alten LKW und dem neuen LKW.
So nennt die Richtlinie der LKW Abwrackprämie den alten LKW und den neuen LKW
Bevor wir auf die Bedingungen des alten und neuen LKW eingehen: Die Richtlinie zu der LKW-Abwrackprämie spricht bei dem zu verschrottenden LKW von einem sogenannten Bestandsfahrzeug. Der neue LKW, der im Rahmen der LKW-Abwrackprämie angeschafft werden soll, wird hier das Neufahrzeug genannt. Grundsätzlich gilt hier die aus dem Förderprogramm De-Mininimis bekannte Definition eines schweren Nutzfahrzeugs.
Umgangssprachlicher Begriff des LKW | Begriff in der Richtlinie LKW-Abwrackprämie |
zu verschrottener LKW, alter LKW, Altfahrzeug | Bestandsfahrzeug |
neuer LKW | Neufahrzeug |
Bedingungen der LKW-Abwrackprämie gegenübergestellt
Alter LKW (“Bestandsfahrzeug”)
Bild von Jean photosstock auf Pixabay
- Der alte LKW muss mindestens 12 Monate auf das die LKW-Abwrackprämie beantragende Unternehmen zugelassen sein
- Der alte LKW muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5t haben um die Bedingungen der LKW-Abwrackprämie zu erfüllen
- Der LKW muss für die LKW Abwrackprämie als Bedingung die Schadstoffklasse Euro 0, Euro I, Euro II, Euro III, Euro IV, Euro V oder EEV haben
- Im Falle einer Ablastung muss der alte LKW dieses zulässige Gesamtgewicht von 7,5t als Bedingung mindestens 12 Monate erfüllen um bei der LKW-Abwrackprämie berücksichtigt werden zu können
- Der alte LKW muss für die LKW-Abwrackprämie allerspätestens zwei Monate nach Zulassung des Neufahrzeugs verschrottet werden – allerspätestens (Stand: 6.09.2021) 30. Juni 2022; sofern der neue LKW nicht rechtzeitig erworben werden kann bis zum 30. September 2022
Neuer LKW (“Neufahrzeug”)
Bild von Lee Rosario auf Pixabay
- Das Neufahrzeug muss entweder ein LKW oder eine Sattelzugmaschine sein (N2 oder N3-Fahrzeug) um für die LKW-Abwrackprämie berücksichtigt werden zu können
- Der neue LKW bzw. die neue Zugmaschine muss als Bedingung für die LKW-Abwrackprämie entweder die Schadstoffklasse Euro VI haben oder mit einem Elektroantrieb oder einem Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenantrieb angetrieben werden
- Der neue LKW muss, sofern diese serienmäßig verfügbar sind, für die LKW-Abwrackprämie mit rollwiderstandsoptimierten Reifen mit den Energieeffizienzklasse A oder B ausgestattet werden (lesen Sie hier auch zu der Förderung von solchen Reifen im Rahmen des De-Minimis Fördermittelprogramms)
- Der neue LKW muss als Bedingung für die LKW-Abwrackprämie über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen, das den Empfehlungen des BWVI folgt (lesen Sie auch hier zu dem Förderprogramm Abbiegeassistent des BAG). Das Abbiegeassistenzsystem kann dabei entweder direkt ab Werk verbaut oder nachgerüstet sein.
- Der neue LKW muss im Jahr 2021 – oder jünger – produziert worden sein um im Rahmen der LKW-Abwrackprämie die Bedingung “neues Fahrzeug” zu erfüllen
- Der neue LKW muss für die LKW-Abwrackprämie erworben werden – eine Miete des neuen LKW ist im Rahmen der LKW-Abwrackprämie nicht förderfähig
- Der neue LKW muss mindestens für 24 Monate bei dem Erwerber verbleiben; im Falle eines Leasingvertrages muss dieser eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten haben um diese Bedingung bei der LKW-Abwrackprämie zu erfüllen
- Der neue LKW muss zugelassen werden – und die Zulassung muss als notwendige Bedingung bei der Einreichung des Verwenungsnachweises für die LKW-Abwrackprämie eingereicht werden
- Der neue LKW muss – sofern der Antrag ab dem 26. Juli 2021 für die LKW-Abwrackprämie gestellt wurde bzw. wird – die in der Richtlinie genannten spezifischen C=2-Emissionswerte der Fahrzeuguntergruppen, denen der neue LKW zugeordnet ist, unterschreiten und durch eine Herstellerbescheinigung nachweisen
- Der neue LKW muss, sofern der Hersteller des LKW CO2-senkende Zusatzausstattung im Zeitpunkt der Bestellung anbietet, mit mindestens zwei solcher CO2-senkenden Zusatzausstattungen ausgestattet sein. Der Antragsteller muss die Erfüllung dieser Bedingung durch eine Bescheinigung des Herstellers im Rahmen des Antragstellungsverfahrens der LKW-Abwrackprämie nachweisen.
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Dieser Blog zu der LKW-Abwrackprämie wird von der auf die betriebswirtschaftliche Beratung von mittelständischen Transportunternehmen spezialisierte Unternehmensberatung Die Speditionsexperten betrieben. Zu unseren Arbeitsschwerpunkten zählen die Digitalisierung in der Logistik, die Beratung von Transportunternehmen in der Krise, das externe Controlling von Speditionen und die Verbindung von politischen Entscheidungen und Förderprogrammen – wie auch bspw. De-Minimis – mit den betrieblichen Belangen der Branchenunternehmen. Eindeutig zu letzterem zählen damit auch die Investitionsentscheidungen und Planungen im Zusammenhang mit der LKW-Abwrackprämie.
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