Die LKW-Abwrackprämie setzt, wie der Name des Programms ja sagt, voraus, daß ein alter LKW abgewrackt, also verschrottet werden muss. Werfen wir einen Blick darauf, welche Bedingungen ein alter LKW für die LKW-Abwrackprämie vor allem erfüllen muss.
Welche Schadstoffklassen kommen bei der LKW-Abwrackprämie für den alten LKW in Frage?
Der im Rahmen der LKW-Abwrackprämie zu verschrottende, alte LKW kann folgende Abgasnormen erfüllen:
- Schadstoffklasse Euro V
- Schadstoffklasse Euro EEV
- Schadstoffklasse Euro IV
- schlechter als Schadstoffklasse Euro IV
Wie hängt die Höhe der Abwrackprämie von der Schadstoffklasse des alten LKW ab?
Die Höhe der Abwrackprämie hängt direkt von der Schadstoffklasse des zu verschrottenden LKW ab. Diese beträgt:
- 15.000 Euro für zu verschrottene LKW der Schadstoffklassen EURO V oder EEV
- 10.000 Euro für zu verschrottene LKW der Schadstoffklassen EURO IV oder schlechter
Wie lange muss ich den alten LKW gehalten haben?
Um die LKW-Abwrackprämie nutzen zu können muss der alte LKW mindestens 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein.
Wie muss die Verschrottung des alten LKW im Rahmen der LKW-Abwrackprämie nachgewiesen werden?
Der alte LKW muss ordnungsgemäß entsorgt werden um im Rahmen der LKW-Abwrackprämie berücksichtigt werden zu können. Die ordnungsgemäße Verschrottung ist entsprechend nachzuweisen – das Dokument erhalten Sie von dem Entsorger.
Bis wann muss der alte LKW verschrottet werden?
Der alte LKW muss innerhalb von zwei Monaten nach der Erstzulassung des neuen LKW verschrottet werden – spätestens jedoch bis zu dem Datum in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinie zu der LKW-Abwrackprämie.
Alle Angaben nach bestem Gewissen – aber ohne jede Gewähr. Verbindliche Angaben finden Sie stets in der offiziellen Richtlinie der LKW-Abwrackprämie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.